Gewerbereinigung in Berlin
Ein Ladenlokal muss vor der Öffnung sauber sein, eine Lagerhalle zwischen zwei Schichten, eine Werkstatt nach Feierabend. Wir reinigen gewerblich genutzte Flächen in Berlin außerhalb Ihrer Geschäftszeiten, mit einem festen Team, das Ihren Betrieb und seine Gefahrenbereiche kennt.
Rund 120 Festangestellte, ISO 9001 und 14001, Angebot meist binnen 24 Stunden.
- Einzelhandel und Ladenlokale mit Verkaufsfläche und Kundentoiletten
- Lager- und Logistikbetriebe mit Hallen und Sozialräumen
- Produktionsbetriebe, Werkstätten und Autohäuser
- Fitnessstudios und Freizeitanlagen mit Umkleiden und Duschen
- Schulungs- und Veranstaltungsräume mit wechselnder Belegung
Die AMT multiservices GmbH übernimmt die Gewerbereinigung in Berlin und im Berliner Umland für Ladenlokale, Lager und Logistik, Produktion und Werkstätten, Autohäuser, Fitnessanlagen sowie Schulungs- und Veranstaltungsräume. Für jede Objektart werden Leistungsverzeichnis, Einsatzzeiten außerhalb der Geschäftszeiten, Zutritt und Sicherheitsregeln vor dem ersten Einsatz festgelegt. Ein festes Team mit eigenem Objektleiter reinigt nach diesem Plan, dokumentiert mit Fotos und schickt monatlich einen PDF-Report.
-
rund 120
festangestellte Mitarbeitende
-
ISO 9001 & 14001
Qualitäts- und Umweltmanagement, gültig bis 02/2028 (Zertifikate ansehen)
-
5 Mio. €
Betriebshaftpflicht
-
seit 2015
Familienunternehmen, Standort Berlin
Was wir in Gewerbeflächen reinigen.
Jede Objektart hat eigene Flächen und eigene Regeln. Die Liste zeigt, was je nach Betrieb dazugehört. Verbindlich wird sie im Leistungsverzeichnis für Ihr Objekt.
Verkaufsflächen und Kundenbereiche
- Verkaufsfläche und Kassenzone kehren, saugen und nass wischen
- Schaufenster innen und Eingangstüren von Griffspuren befreien
- Freie Regalkanten, Warenträger und Tresen entstauben
- Umkleidekabinen, Spiegel und Sitzflächen reinigen
- Kundentoiletten reinigen, desinfizieren und auffüllen
- Eingangsmatten und Sauberlaufzonen saugen
Lager, Logistik und Hallen
- Hallenböden kehren und maschinell nass reinigen
- Fahrwege und Bodenmarkierungen von Staub und Abrieb freihalten
- Regalgassen reinigen, soweit sie begehbar sind
- Meisterbüro, Pack- und Kommissionierplätze auf freien Flächen
- Verpackungsreste und Abfall nach Fraktionen sammeln
- Rampen, Tore und Windfänge innen
Produktion, Werkstatt und Autohaus
- Böden im Maschinenumfeld reinigen, ohne Eingriff in Maschinen und Anlagen
- Werkstattböden mit fettlösenden Reinigern nass wischen
- Freigeräumte Werkbänke und Ablagen abwischen
- Ausstellungsräume und Böden im Showroom
- Kundenannahme, Wartebereich und Kundentoilette
- Waschräume, Duschen und Umkleiden der Belegschaft
Fitness, Schulung und Veranstaltung
- Trainingsflächen, Matten und Geräteoberflächen außen abwischen
- Umkleiden und Duschen täglich reinigen und desinfizieren
- Seminar- und Veranstaltungsräume vor und nach Terminen
- Tische und Stühle nach Absprache zurückstellen
- Empfang, Theke und Wartebereich
Sozialräume, Sanitär und Verkehrsflächen
- Pausenräume, Teeküchen und Automatenbereiche
- Personaltoiletten, Spinde außen und Umkleiden
- Seife, Papier und Müllbeutel auffüllen oder nach Absprache stellen
- Flure, Treppen, Aufzüge und Glastrennwände
- Eingangsbereich außen kehren nach Absprache
Arbeitsschutz, Zusammenarbeit und Mittel im Betrieb.
Reinigung ist Teil Ihrer Arbeitsstätte
Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Arbeitgeber, ihre Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend reinigen zu lassen. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen (§ 4 Abs. 2 ArbStättV). Für Verkaufsräume, Hallen und Werkstätten heißt das: Das Leistungsverzeichnis deckt neben dem Erscheinungsbild auch Staub auf Fahrwegen, Abrieb an Toren und nasse Stellen vor Eingängen ab. Die Technische Regel ASR A1.5 „Fußböden“ (März 2022, zuletzt geändert Mai 2025) konkretisiert diese Pflicht in Abschnitt 8: Reinigungsverfahren sowie Reinigungs- und Pflegemittel sind so auszuwählen, dass der Fußboden nach der Reinigung seine Rutschhemmung behält, Grundlage sind die Pflegehinweise des Bodenherstellers und des Mittelherstellers. Wir halten uns daran und legen die Nassreinigung von Verkaufs- und Hallenflächen in Zeiten ohne Kunden- und Fahrverkehr, damit niemand über einen feuchten Boden läuft.
Zwei Arbeitgeber in einem Gebäude
Sobald unsere Beschäftigten in Ihrem Betrieb arbeiten, sind beide Arbeitgeber nach § 8 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, beim Arbeitsschutz zusammenzuarbeiten, sich über Gefährdungen zu unterrichten und Schutzmaßnahmen abzustimmen. Absatz 2 derselben Vorschrift verpflichtet Sie als Betrieb, sich zu vergewissern, dass die Beschäftigten einer Fremdfirma angemessene Anweisungen zu den Gefahren in Ihrem Haus erhalten haben. In der Praxis klären wir vor dem ersten Einsatz mit Ihnen, wo Staplerverkehr, laufende Anlagen, Gefahrstoffe oder gesperrte Bereiche sind, und Sie erhalten von uns Einsatzzeiten, Wege und die eingesetzten Mittel. Die Unterweisung unserer Mitarbeitenden folgt § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 DGUV Vorschrift 1: vor Aufnahme der Tätigkeit, danach mindestens einmal jährlich und dokumentiert. Betriebsspezifische Regeln Ihres Hauses nehmen wir in die Einweisung des Teams auf.
Maschinen bleiben Sache Ihrer Fachleute
Unser Team reinigt Böden, Wände und freie Flächen rund um Maschinen und Anlagen. In die Maschinen selbst greift es nicht ein. Gereinigt wird im Stillstand und erst, wenn Ihr Betrieb den Bereich freigegeben hat. Das Entfernen von Schutzeinrichtungen, die Reinigung von Maschineninnenräumen und Verfahren wie Trockeneis- oder Hochdruckreinigung in Produktionsanlagen gehören zur Industriereinigung und sind kein Teil dieser Leistung. So bleibt für beide Seiten klar, wer wofür verantwortlich ist.
Reinigungsmittel nach Regelwerk
Für den Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln gilt die DGUV Regel 101-019 (Mai 2023). Sie überträgt die Vorgaben der Arbeitsschutzvorschriften und Technischen Regeln auf die Gebäudereinigung: Gefährdungsbeurteilung je Produktgruppe, etwa für Sanitär-, Fettlöse-, Desinfektions- und Glasreiniger, dazu Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisungen, Unterweisung und ein Gefahrstoffverzeichnis. Die DGUV Regel 101-605 „Branche Gebäudereinigung“ (Februar 2020) beschreibt Gefährdungen und Schutzmaßnahmen je Reinigungstätigkeit, unter anderem zu Gefahrstoffen, Ergonomie und persönlicher Schutzausrüstung, und dient als Grundlage für Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung. Welche Mittel wir in Ihrem Objekt einsetzen, steht im Leistungsverzeichnis. Unser Umweltmanagement ist nach ISO 14001:2015 zertifiziert, das Qualitätsmanagement nach ISO 9001:2015.
Stand: . Quellen: § 4 Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung, ASR A1.5 „Fußböden“ (BAuA, März 2022, geändert Mai 2025), § 8 Arbeitsschutzgesetz, § 12 Arbeitsschutzgesetz, § 4 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, DGUV Regel 101-019 „Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln“ (Mai 2023), DGUV Regel 101-605 „Branche Gebäudereinigung“ (Februar 2020)
Wie oft wird eine Gewerbefläche gereinigt?
Richtwerte für Betriebe mit Öffnung oder Schichtbetrieb an fünf bis sechs Tagen pro Woche. Kundenzahl, Fahrverkehr und Bodenart verschieben sie. Verbindlich sind die Intervalle im Leistungsverzeichnis Ihres Objekts.
| Bereich | Leistung | Intervall |
|---|---|---|
| Verkaufsfläche und Kassenzone | Boden, Griffspuren, Abfall | täglich vor Öffnung |
| Sanitär, Duschen und Umkleiden | Reinigen, desinfizieren, auffüllen | täglich |
| Sozialräume und Teeküchen | Flächen, Spüle, Tische, Abfall | täglich |
| Hallenböden und Fahrwege | Kehren, maschinell nass reinigen | 1 bis 5 × pro Woche |
| Werkstatt- und Produktionsumfeld | Böden im Stillstand, freie Flächen | wöchentlich |
| Schulungs- und Besprechungsräume | Tische, Böden, Glas | nach Belegung, 2 bis 5 × pro Woche |
| Schaufenster innen und Glastüren | Griffspuren und Schlieren | wöchentlich |
| Hallen- und Verkaufsböden | Grundreinigung, Pflegefilm erneuern | 1 bis 2 × pro Jahr |
Vom Betriebsrundgang zum festen Reinigungsplan.
Wovon der Preis einer Gewerbereinigung abhängt.
Gewerbeflächen unterscheiden sich stärker voneinander als Büros. Nach dem Rundgang kalkulieren wir mit diesen Punkten:
- Objektart und Nutzung
- Ein Lager mit Staplerverkehr verschmutzt anders als ein Showroom. Kundenverkehr, Schichtbetrieb und Produktion bestimmen den Aufwand.
- Flächenanteile
- Verkaufsfläche, Halle, Werkstatt, Sanitär und Büro brauchen je Quadratmeter unterschiedlich viel Zeit.
- Intervall und Zeitfenster
- Tägliche Reinigung vor Öffnung, Einsätze zwischen zwei Schichten oder nur am Wochenende verändern Planung und Preis.
- Böden und Maschinen
- Hallenböden werden maschinell gereinigt, Showroom-Böden und Naturstein brauchen schonende Verfahren. Wo Maschinen stehen, geht die Arbeit langsamer.
- Sicherheit und Zutritt
- Unterweisungen, Schutzausrüstung, Besucherregeln und Wartezeiten an Toren oder Pforten fließen in die Kalkulation ein.
- Material und Entsorgung
- Ob wir Verbrauchsmaterial stellen und ob Kartonagen oder Verpackungsabfall in größerer Menge anfallen.
Gewerbereinigung zwischen Einkaufsstraße, Gewerbehof und Logistikhalle.
Berlin hat Gewerbe in vielen Formen: Ladengeschäfte an der Schloßstraße, am Kurfürstendamm und an der Karl-Marx-Straße, Gewerbehöfe mit Werkstätten und Agenturen in Kreuzberg, Wedding und Neukölln, Technologiebetriebe in Adlershof, Produktion in Siemensstadt und Marzahn, dazu Autohäuser und Fitnessstudios an den Ausfallstraßen. Für jede dieser Flächen schreiben wir ein eigenes Leistungsverzeichnis, weil sich Böden, Zeiten und Sicherheitsregeln unterscheiden.
Unser Standort in der Wegedornstraße 48 in Altglienicke liegt im Bezirk Treptow-Köpenick, nahe der A113. Von dort sind die Wege kurz zu den Betrieben in Adlershof und Oberschöneweide, zu den Gewerbegebieten im Süden Berlins und zu den Logistikflächen um den Flughafen BER und das Güterverkehrszentrum Großbeeren.
Gewerbeflächen reinigen wir in allen zwölf Berliner Bezirken und im gesamten Berliner Umland, etwa in Schönefeld, Wildau, Ludwigsfelde und Großbeeren.
Fragen aus Handel, Lager und Werkstatt.
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an, 030 81867596 (Mo bis Fr, 7 bis 18 Uhr), oder schreiben Sie uns.
Was ist der Unterschied zwischen Gewerbereinigung, Büroreinigung und Unterhaltsreinigung?
Gewerbereinigung ist der Oberbegriff für die Reinigung gewerblich genutzter Flächen, also Läden, Hallen, Werkstätten, Studios oder Schulungsräume. Die Büroreinigung ist ein Sonderfall davon und beschränkt sich auf Büroräume. Unterhaltsreinigung bezeichnet die Art der Leistung, nämlich die laufende Reinigung in festen Intervallen, unabhängig von der Objektart. In einem Gewerbeobjekt kommen meist alle drei zusammen: eine laufende Reinigung nach Leistungsverzeichnis, die Verkaufsfläche, Halle und die Büros des Betriebs abdeckt.
Können Sie während unserer Öffnungszeiten reinigen?
Die Hauptreinigung legen wir in die Zeit vor der Öffnung, nach Ladenschluss oder zwischen zwei Schichten. Dann sind Verkaufsfläche und Fahrwege frei, und nasse Böden gefährden niemanden. Tagsüber sind nach Absprache Sichtreinigungen möglich, etwa für Kundentoiletten oder den Eingangsbereich bei Regen. Dabei wird der Bereich abgesperrt oder gekennzeichnet, bis der Boden trocken ist.
Wie kommt das Team in unser Lager, wenn nachts niemand da ist?
Das klären wir vor dem ersten Einsatz: Schlüssel, Transponder oder Zahlencode, Alarmanlage, Pforte oder ein fester Zeitraum, in dem jemand von Ihnen vor Ort ist. Weil das Team pro Objekt fest ist, wissen Sie, welche Personen Zutritt haben. Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zum Zutritt ist der Objektleiter.
Reinigen Sie auch im Umfeld laufender Maschinen?
Nein. Böden und Flächen rund um Maschinen reinigen wir im Stillstand und erst nach Freigabe durch Ihren Betrieb. In die Maschinen selbst, in Schutzeinrichtungen oder Anlagen greifen wir nicht ein. Welche Bereiche gesperrt sind und wer sie freigibt, halten wir mit Ihnen vor dem Start fest.
Wie ist Ihr Personal für die Arbeit in unserem Betrieb unterwiesen?
Alle Mitarbeitenden sind bei uns fest angestellt und werden vor der ersten Tätigkeit und danach mindestens einmal im Jahr zu Sicherheit und Gesundheitsschutz unterwiesen, wie es die DGUV Vorschrift 1 vorschreibt. Dazu kommt die Einweisung in Ihrem Objekt: Der Objektleiter geht mit dem Team Wege, Gefahrenbereiche und Ihre Hausregeln durch. Sieht Ihr Betrieb eigene Sicherheitsunterweisungen für Fremdfirmen vor, nimmt das Team daran teil.
Übernehmen Sie auch Hotels, Gastronomie oder Industriereinigung?
Hotelzimmer, Gastronomieküchen und Industriereinigung mit Spezialverfahren, etwa in Produktionsanlagen oder an Maschinen, sind nicht Teil dieser Leistung. In Hotels und Pensionen reinigen wir Teppichböden und Matratzen. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Betrieb passt, beschreiben Sie ihn kurz in einer Anfrage.
Was kostet Gewerbereinigung in Berlin?
Der Preis ergibt sich aus Objektart, Flächenanteilen, Intervall, Zeitfenster, Böden und den Sicherheitsregeln Ihres Betriebs. Ein Lager und ein Showroom lassen sich nicht mit demselben Quadratmeterpreis kalkulieren, deshalb nennen wir keinen ohne Rundgang. Danach bekommen Sie ein schriftliches Angebot mit Leistungsverzeichnis, meist binnen 24 Stunden. Wie sich Stundensätze in der Gebäudereinigung zusammensetzen, erklärt unser Kosten-Ratgeber. Ein Angebot für Ihren Betrieb fordern Sie hier an.
Wie schnell können Sie starten, etwa vor einer Neueröffnung?
Nach dem Rundgang erhalten Sie das Angebot meist binnen 24 Stunden, die laufende Reinigung beginnt meist 48 bis 72 Stunden nach dem Auftrag. Steht die Fläche noch im Ladenbau, übernehmen wir vorher die Bauendreinigung und gehen danach in den laufenden Plan über. Nennen Sie uns den Eröffnungstermin in Ihrer Anfrage, damit wir das Zeitfenster einplanen.