Winterdienst in Berlin

Für Schnee und Glätte auf dem Gehweg vor Ihrem Grundstück sind in Berlin in der Regel Sie als Eigentümer zuständig. Wir übernehmen Räumen und Streuen per Vertrag und dokumentieren die Einsätze mit Fotos. Üblich sind Saisonverträge von November bis März.

Rund 120 Festangestellte, ISO 9001 und 14001, Angebot meist binnen 24 Stunden.

Typische Auftraggeber

  • Hausverwaltungen und WEG
  • Eigentümer von Wohn- und Geschäftshäusern
  • Bürohäuser und Gewerbehöfe mit Stellplätzen
  • Praxen und Geschäfte mit Kundenzugang
Alle Leistungen für Hausverwaltungen und WEG

In Berlin müssen in der Regel die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke Gehwege räumen und streuen. So regelt es das Straßenreinigungsgesetz. Auftausalz ist auf Gehwegen grundsätzlich verboten, gestreut wird mit Splitt, Granulat oder Sand. Die AMT multiservices GmbH übernimmt den Winterdienst in Berlin und im Berliner Umland per Vertrag und dokumentiert jeden Einsatz mit Fotos.

Was wir räumen und streuen.

Welche Flächen geräumt werden und in welcher Reihenfolge, steht im Flächenplan für Ihr Objekt.

Gehwege

  • Gehweg vor dem Grundstück von Schnee räumen
  • Mit Splitt, Granulat oder Sand abstumpfend streuen
  • Schnee am Gehwegrand ablegen, Gullys und Hydranten frei lassen
  • Bei anhaltendem Schneefall erneut räumen und nachstreuen

Eingänge und Wege

  • Hauseingänge, Außentreppen und Rampen
  • Wege zu Mülltonnen und Fahrradstellplätzen
  • Hofwege zu Seitenflügel und Hinterhaus
  • Splitt im Eingangsbereich abkehren

Parkflächen und Zufahrten

  • Stellplätze für Mieter, Mitarbeitende und Kunden
  • Zufahrten und Einfahrten
  • Lieferzonen auf dem Grundstück
  • Fußwege zwischen Parkplatz und Eingang

Planung und Nachweis

  • Flächenplan mit Räumreihenfolge für jedes Objekt
  • Foto-Dokumentation der Einsätze
  • Einsätze im monatlichen PDF-Report
  • Splitt nach der Saison abkehren, nach Absprache

Pflichten, Vertrag und Streumittel.

Wer in Berlin räumen und streuen muss

Den Winterdienst auf Gehwegen regelt in Berlin das Straßenreinigungsgesetz. Verpflichtet sind in der Regel die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke, das Gesetz nennt sie Anlieger. Es legt auch fest, in welchem Zeitraum nach Schneefall oder Glätte geräumt und gestreut sein muss. Für Hauseingänge, Hofwege und Stellplätze auf dem Grundstück gilt die allgemeine Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers.

Den Winterdienst per Vertrag vergeben

Eigentümer können Räumen und Streuen per Vertrag an einen Dienstleister vergeben. Im Vertrag stehen die Flächen, die Einsatzanlässe und die Streumittel. Die Verantwortung bleibt in Berlin beim Eigentümer: Er muss kontrollieren, ob der Dienstleister ordnungsgemäß räumt und streut. Die Fotos zu jedem Einsatz zeigen, wann und wo geräumt und gestreut wurde. Das zählt vor allem dann, wenn nach einem Sturz Ansprüche gestellt werden.

Splitt und Granulat auf Berliner Gehwegen

In Berlin ist Auftausalz auf Gehwegen grundsätzlich verboten, mit wenigen Ausnahmen. Salz schadet den Straßenbäumen und dem Boden in den Baumscheiben. Gestreut wird deshalb mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt, Granulat oder Sand. Sie machen Eis und festgetretenen Schnee griffig. Bei anhaltendem Schneefall oder Eisregen muss nachgestreut werden.

In Brandenburg gilt die Satzung der Gemeinde

In Brandenburg sind nach § 49a des Brandenburgischen Straßengesetzes die Gemeinden für die Reinigung der öffentlichen Straßen in geschlossener Ortslage zuständig, und dazu gehört der Winterdienst. Per Satzung können sie diese Pflicht auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen, wovon viele Gemeinden Gebrauch machen (Stand Oktober 2026). Potsdam, Teltow oder Falkensee können deshalb bei Zeiten, Flächen und Streumitteln andere Vorgaben machen als Berlin. Für Objekte im Umland richten wir den Flächenplan nach der Satzung der jeweiligen Gemeinde aus.

Ratgeber: Winterdienst-Pflichten für Eigentümer in Berlin

Stand: . Quellen: Senatsverwaltung: Infos zum Winterdienst (Oktober 2025), Bezirksamt Treptow-Köpenick: Winterdienst auf Gehwegen (Januar 2026), Ordnungsamt Treptow-Köpenick: Straßenreinigungs- und Winterdienstpflicht, § 49a Brandenburgisches Straßengesetz (BRAVORS)

Wann geräumt und gestreut wird.

Richtwerte für eine Wintersaison. Flächen, Einsatzanlässe und Reihenfolge legen wir mit Ihnen im Vertrag fest.

BereichLeistungIntervall
Vor der Saison Begehung, Flächenplan, Lagerplatz für Streugut einmal im Herbst
Gehweg vor dem Grundstück Schnee räumen nach Schneefall
Gehweg vor dem Grundstück Abstumpfend streuen bei Glätte
Schneefall oder Eisregen hält an Erneut räumen, nachstreuen nach Bedarf wiederholt
Hauseingänge, Treppen, Wege zu den Tonnen Räumen und streuen bei jedem Einsatz
Parkflächen und Zufahrten Räumen und streuen nach Vereinbarung
Gestreute Flächen bei Dauerfrost Kontrollieren, nachstreuen nach Vereinbarung
Dokumentation Fotos der geräumten Flächen je Einsatz
Nach der Saison Splitt von Zugängen und Stellplätzen kehren nach Absprache im Frühjahr

Vom Flächenplan zum ersten Einsatz.

  1. Anfrage

    Telefon oder Formular

    Sie nennen uns Adresse, Länge der Gehwegfront, Zugänge und Parkflächen.

  2. Begehung

    Vor Ort

    Wir messen die Flächen auf, notieren Treppen, Rampen, Kellerschächte und Poller und legen die Reihenfolge der Räumung fest.

  3. Angebot

    Meist binnen 24 h

    Sie bekommen ein Angebot mit Flächenplan, Einsatzanlässen, Streumittel und Laufzeit.

  4. Start

    Meist nach 48 bis 72 h

    Ihr Objektleiter weist das feste Team am Objekt ein. Ab dem vereinbarten Datum räumt und streut es bei Schnee und Glätte.

  5. Nachweis

    Foto-Doku und PDF-Report

    Die Einsätze werden mit Fotos dokumentiert. Einmal im Monat bekommen Sie den PDF-Report.

Flächen und Abrechnung bestimmen den Preis.

Einen Preis nennen wir, wenn wir die Flächen kennen. Den Ausschlag geben diese Punkte:

Angebot anfragen Meist binnen 24 Stunden, nach Objektaufnahme vor Ort oder digital.
Ratgeber: Kosten der Gebäudereinigung in Berlin
Länge der Gehwege
Eckgrundstücke grenzen an zwei Straßen und haben entsprechend mehr Gehweg.
Zugänge und Treppen
Außentreppen, Rampen und schmale Hofwege werden von Hand geräumt und brauchen mehr Zeit.
Parkflächen und Zufahrten
Die Größe der Flächen und ob dort Fahrzeuge stehen, wenn geräumt wird.
Streumittel
Menge und Art des Streuguts und ob es auf dem Grundstück gelagert werden kann.
Abrechnungsart
Im Winterdienst sind Saisonpauschalen und Abrechnungen je Einsatz üblich. Welche Abrechnung für Ihr Objekt gilt, steht im Angebot.
Kombination mit Hausmeisterservice
Wenn dasselbe Team das Haus ohnehin betreut, fallen weniger Anfahrten an.

Winterdienst auf Granitplatten und Kleinpflaster.

Der typische Berliner Gehweg hat Granitplatten in der Mitte und Kleinpflaster an den Rändern. In den Fugen sammelt sich Eis, an Baumscheiben und Kellerschächten wird von Hand gearbeitet. In Spandau, Reinickendorf oder Zehlendorf sind die Gehwegfronten von Wohnanlagen oft lang, in Mitte und Kreuzberg führen die Wege über mehrere Hinterhöfe.

Den Winterdienst übernehmen wir in allen zwölf Berliner Bezirken und im gesamten Berliner Umland, etwa in Ludwigsfelde, Hennigsdorf und Oranienburg.

Einsatzgebiet AMT multiservices Schematische Karte: alle zwölf Berliner Bezirke und das Berliner Umland mit Potsdam, Zossen, Königs Wusterhausen, Schönefeld, Teltow, Ludwigsfelde, Falkensee, Hennigsdorf, Oranienburg und Bernau bei Berlin. Standort Berlin-Altglienicke und Firmensitz Zossen. 20 km ab Berlin-Mitte Berlin Potsdam Zossen KW Schönefeld Teltow Ludwigsfelde Falkensee Hennigsdorf Oranienburg Bernau Firmensitz Standort Berlin
Standort Berlin & Firmensitz Zossen Orte im Berliner Umland Darstellung schematisch

Fragen zu Räumpflicht und Streugut.

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an, 030 81867596 (Mo bis Fr, 7 bis 18 Uhr), oder schreiben Sie uns.

Wer ist in Berlin für den Winterdienst auf dem Gehweg zuständig?

Das Berliner Straßenreinigungsgesetz verpflichtet in der Regel die Anlieger, also die Eigentümer der Grundstücke am Gehweg. Auch die Fristen für das Räumen und Streuen stehen dort. Für Wege auf dem eigenen Grundstück, etwa zum Hauseingang oder zu den Mülltonnen, gilt die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers.

Können wir den Winterdienst an Sie vergeben?

Ja, per Vertrag. Darin legen wir Flächen, Einsatzanlässe und Streumittel fest. Die Verantwortung für den Gehweg bleibt in Berlin bei Ihnen als Eigentümer, und Sie müssen die Arbeit des Dienstleisters kontrollieren. Dafür dokumentieren wir jeden Einsatz mit Fotos, und Sie bekommen einmal im Monat einen PDF-Report.

Streuen Sie mit Salz?

Auf Gehwegen in Berlin nicht, denn dort ist Auftausalz bis auf wenige Ausnahmen verboten. Stattdessen nehmen wir Splitt, Granulat oder Sand, die Eis griffig machen, ohne es zu tauen. Für private Flächen wie Parkplätze und Zufahrten legen wir das Streugut im Vertrag fest und richten uns nach den Vorgaben vor Ort.

Wie weisen Sie nach, dass geräumt wurde?

Jeder Einsatz wird mit Fotos der geräumten und gestreuten Flächen dokumentiert. Die Fotos zeigen, wann und wo gearbeitet wurde, was gerade nach einem Sturz auf dem Gehweg wichtig ist. Einmal im Monat fasst ein PDF-Report die Einsätze zusammen.

Wie lange läuft ein Winterdienstvertrag?

Üblich ist ein Saisonvertrag von November bis März. Eine pauschale Mindestlaufzeit gibt es bei uns nicht, die Laufzeit vereinbaren wir im Vertrag. Schließen Sie den Vertrag am besten vor dem ersten Frost ab, damit Flächenplan und Einweisung fertig sind.

Räumen Sie auch Parkplätze, Zufahrten und Hinterhöfe?

Ja, nach Vereinbarung. Alle Flächen stehen im Flächenplan, zusammen mit der Reihenfolge, in der geräumt wird. Meist kommen zuerst Gehweg und Hauseingänge, danach Hofwege, Zufahrten und Stellplätze.

Übernehmen Sie den Winterdienst auch in Brandenburg?

Ja, zum Beispiel in Potsdam, Teltow, Schönefeld, Ludwigsfelde, Falkensee, Oranienburg, Bernau, Königs Wusterhausen und Zossen. Dort regeln die Gemeinden den Winterdienst auf Grundlage von § 49a des Brandenburgischen Straßengesetzes in eigenen Satzungen. Zeiten, Flächen und erlaubte Streumittel können deshalb von Berlin abweichen.

Was kostet Winterdienst in Berlin?

Maßgeblich sind die Länge der Gehwege, Zugänge und Treppen, die Parkflächen, das Streumittel und ob pro Saison oder pro Einsatz abgerechnet wird. Ohne Blick auf die Flächen nennen wir keine Pauschale. Nach der Begehung erhalten Sie ein schriftliches Angebot. Wie Vermieter die Kosten des Winterdienstes abrechnen, erklärt unser Ratgeber zu umlagefähigen Betriebskosten.