Winterdienst in Berlin: Welche Pflichten haben Eigentümer und Hausverwaltungen?
Schnee und Glätte auf dem Gehweg vor dem Haus sind in Berlin Sache der Anlieger. Das Straßenreinigungsgesetz legt fest, wann geräumt sein muss, wie breit und womit gestreut werden darf. Dieser Ratgeber fasst zusammen, was Senatsverwaltung und Bezirksämter dazu veröffentlichen.
Veröffentlicht am , Lesezeit etwa 6 Minuten, von der AMT multiservices GmbH
In Berlin müssen die Anlieger den Winterdienst auf dem Gehweg vor ihrem Grundstück leisten, also vor allem die Eigentümer. Geräumt wird unverzüglich nach dem Schneefall, gestreut mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Splitt, denn Streusalz ist auf Gehwegen grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten nur, wenn die Senatsverwaltung sie nach § 10a StrReinG zeitlich begrenzt zulässt. Eine Firma darf die Arbeit übernehmen, die Verantwortung bleibt beim Anlieger. Die AMT multiservices GmbH übernimmt den Winterdienst in Berlin und im Berliner Umland per Vertrag und dokumentiert jeden Einsatz mit Fotos.
Wer ist in Berlin für den Winterdienst zuständig?
Laut Senatsverwaltung haben die Anlieger den Winterdienst auf dem nächstgelegenen Gehweg vor ihrem Grundstück durchzuführen. Anlieger sind die Eigentümer, aber zum Beispiel auch Nießbraucher oder Erbbauberechtigte. Rechtsgrundlage ist das Berliner Straßenreinigungsgesetz (StrReinG).
Die Berliner Stadtreinigung (BSR) übernimmt den Winterdienst auf den Fahrbahnen und auf Gehwegen, an denen kein Anlieger vorhanden ist. Der Winterdienst auf dem Gehweg vor dem Grundstück wurde laut Senatsverwaltung bewusst den Anliegern übertragen.
Berlins öffentliche Straßen sind in die Straßenreinigungsverzeichnisse A, B und C eingeteilt. Die Straßen der Verzeichnisse A und B reinigt die BSR. Der Winterdienst auf dem Gehweg bleibt nach Angaben der BSR auch an diesen Straßen Aufgabe der Anlieger.
Für Wohnanlagen mit Hausverwaltung regelt der Verwaltervertrag, ob die Verwaltung den Winterdienst im Auftrag der Eigentümer vergibt und überwacht. Prüfen Sie im Einzelfall, wer diese Aufgabe übernommen hat.
Was gehört zum Winterdienst auf dem Gehweg?
Nach Angaben des Bezirksamts Treptow-Köpenick umfasst die Schnee- und Glättebekämpfung auf Gehwegen das Räumen von Schnee, das Streuen und das Beseitigen von Eisbildungen.
Geräumt wird unverzüglich, sobald der Schneefall aufgehört hat. Hält er länger an, muss wiederholt geräumt werden. Liegen Schnee oder Eis, wird zusätzlich gestreut. Diese Vorgaben nennt das Ordnungsamt Treptow-Köpenick auf seiner Seite zur Straßenreinigungs- und Winterdienstpflicht.
Der Gehweg muss nicht auf ganzer Breite frei sein. Verlangt ist die Breite, die der Fußgängerverkehr braucht:
- in der Regel mindestens 1 Meter
- an Hauptstraßen und vielen Einkaufsstraßen (Reinigungsklassen 1 und 2) mindestens 1,5 Meter
Bis wann muss geräumt und gestreut sein?
Die Fristen hängen davon ab, wann es schneit. Die Angaben in der Tabelle stammen vom Ordnungsamt Treptow-Köpenick und aus dem Infoblatt des Bezirksamts Lichtenberg zum Winterdienst (Stand 2024).
| Situation | Was zu tun ist | Bis wann |
|---|---|---|
| Schneefall hat aufgehört | Gehweg räumen | unverzüglich |
| Schneefall hält länger an | Wiederholt räumen | während des Schneefalls |
| Schnee oder Eis auf dem Gehweg | Abstumpfend streuen | sobald Schnee oder Eis liegt |
| Schneefall dauert über 20 Uhr hinaus, oder Schnee und Glätte entstehen erst danach | Räumen und streuen | bis 7 Uhr am Folgetag, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr |
Womit darf in Berlin gestreut werden?
Streusalz und andere Auftaumittel sind auf Berliner Gehwegen aus Umweltschutzgründen grundsätzlich verboten. Wer sie dort einsetzt, riskiert ein Bußgeld. So steht es in einer Mitteilung der Senatsverwaltung zum Winterdienst. Ausnahmen gelten nur, wenn die Senatsverwaltung sie nach § 10a StrReinG zeitlich begrenzt zulässt.
Zulässig sind abstumpfende Streumittel. Die Senatsverwaltung nennt als Beispiele:
- Sand
- Granulat
- Kies
- Splitt
Dürfen Eigentümer eine Firma mit dem Winterdienst beauftragen?
Ja. Anlieger dürfen geeignete Dritte mit dem Winterdienst beauftragen, etwa eine Firma oder einen Nachbarn. Wer die Pflicht nicht selbst erfüllen kann oder will, ist nach Angaben der Senatsverwaltung sogar dazu verpflichtet.
Die Verantwortung geht mit dem Auftrag nicht über. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick weist darauf hin, dass Grundstückseigentümer die ordnungsgemäße Durchführung kontrollieren müssen. Früher ließ sich die Pflicht vollständig auf eine Winterdienstfirma übertragen. Diese Möglichkeit wurde mit einer Änderung des Straßenreinigungsgesetzes 2010 gestrichen, und der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat die verschärfte Verantwortung der Anlieger 2012 bestätigt.
Für die Kontrolle hilft ein Vertrag, der Flächen, Einsatzanlässe und Streumittel festhält, und ein Nachweis zu jedem Einsatz. Fotos zeigen, wann und wo geräumt und gestreut wurde.
Was passiert, wenn der Winterdienst ausbleibt?
Kommt ein Anlieger seiner Pflicht nicht nach, kann die zuständige Behörde eine Ersatzvornahme auf seine Kosten anordnen. Außerdem kann sie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Straßenreinigungsgesetz einleiten. Beides nennt das Bezirksamt Treptow-Köpenick in seiner Mitteilung vom Januar 2026.
Für Anlieger, die körperlich und wirtschaftlich nicht in der Lage sind, den Winterdienst durchzuführen, gibt es eine Ausnahme. Sie können beantragen, dass das Land Berlin die Pflicht für die Dauer der Leistungsunfähigkeit übernimmt.
Seit März 2026 erlaubt ein neuer § 10a des Straßenreinigungsgesetzes der zuständigen Senatsverwaltung, in Ausnahmefällen zeitlich begrenzt Abweichungen vom Verbot der Auftaumittel zuzulassen. Reichen diese und weitere behördliche Maßnahmen nicht aus, kann das Land Berlin den Winterdienst der Anlieger ganz oder teilweise übernehmen. Die Arbeiten führt dann die BSR aus. Veröffentlicht ist die Änderung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin 2026 Nr. 8, S. 118.
Das Straßenreinigungsgesetz wurde zuletzt im März 2026 geändert. Prüfen Sie vor jeder Saison die aktuelle Fassung.
Können die Kosten auf Mieter umgelegt werden?
Ob Vermieter die Kosten für den Winterdienst in der Nebenkostenabrechnung ansetzen dürfen, richtet sich nach der Betriebskostenverordnung und dem Mietvertrag. Was dort für Reinigung, Hausmeister und Winterdienst gilt, erklärt unser Ratgeber zu umlagefähigen Betriebskosten.
So übernimmt AMT multiservices Ihren Winterdienst
Wir räumen und streuen Gehwege, Hauseingänge, Hofwege und Parkflächen in allen zwölf Berliner Bezirken und im gesamten Berliner Umland. Auf Gehwegen streuen wir mit Splitt, Granulat oder Sand.
Vor der Saison sehen wir uns die Flächen an und legen einen Flächenplan mit der Reihenfolge der Räumung fest. Jeder Einsatz wird mit Fotos dokumentiert, und einmal im Monat bekommen Sie einen PDF-Report. Damit können Sie die Arbeit kontrollieren, wie es von Ihnen als Anlieger verlangt wird.
Für Hausverwaltungen verbinden wir Winterdienst, Hausmeisterservice und Treppenhausreinigung in einem Vertrag, mit einem festen Objektleiter je Haus. Ein Angebot bekommen Sie meist binnen 24 Stunden.
Quellen
- Gut gewappnet für den Winter: die wichtigsten Infos zum Winterdienst Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Pressemitteilung vom 29.10.2025
- Der nächste Winter kommt bestimmt Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Pressemitteilung 2024
- Winterdienst auf Gehwegen Bezirksamt Treptow-Köpenick, Pressemitteilung vom 08.01.2026
- Straßenreinigungs- und Winterdienstpflicht Bezirksamt Treptow-Köpenick, Ordnungsamt
- Informationen zum Winterdienst Bezirksamt Lichtenberg, Stand 2024
- Straßenreinigung Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
- Verschärfte Verantwortlichkeit der Anlieger für den Winterdienst auf Gehwegen verfassungsgemäß Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Pressemitteilung 2012
- Informationen zum Winterdienst Berliner Stadtreinigung (BSR)
- Gesetz zur Änderung des Straßenreinigungsgesetzes vom 9. März 2026 (neuer § 10a) Abgeordnetenhaus Berlin, Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 8, S. 118, 20.03.2026
- Drucksache 19/2933-5, geänderte Fassung des Gesetzentwurfs (Hintergrund) Abgeordnetenhaus Berlin, 26.02.2026
Stand der Angaben: . Gesetze und Satzungen können sich ändern. Maßgeblich sind die aktuelle Fassung und Ihr Vertrag im Einzelfall.
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Wir arbeiten in allen zwölf Berliner Bezirken und im gesamten Berliner Umland.